Niederlausitzer Fundgrube

Der Heimatwanderer Nr. 11 / 1932

Antonius Machonn von Kirchhain Urfriede.

Demnach ich Anthoni Machonn aus etliche betreglichen Ursachen auff des Erbarn Rades der Stad Kirchayn erstlich in des Edlen, Gestrengen und Ehrenhaften Heinrich von Gerßdorffs gericht zum Kleinen Hoff (Kleinhof) zu gefengnis und vorwarung gebracht, darinnen ein Zeitlang enthalten und nachmals auf gnediges Verschaffen des Herrn Landvoigts s. g. anhero gegen Lucka gefüre worden und eben numalen auf des Königlichen amtes durch Albrechten Kindlers Vorbiet und Unterhandlung mir mein gebrechen aus lauter Barmherzigkeit von gedachtem Rade zum Kirchayn zu gnaden gewendet und mich desselben gefengnüß widerumb entledigen lassen.
Als schwere ich inn freyen guten Willen Ungezwungen zu Gott den Allmechtigen und seinem Heiligen Evangelio für mich, meine Erben, freundschafft und alle meine Verwanten geboren und ungeboren, niemand ausgeschlossen, das ich solchen gefengnüß und was sich darinnen begeben und zugetragen gegen gedachten Rath zum Kyrchain als wider mich Gregern Rudolffen und Heinrich gebrüder von Gerßdorff so woll auch dem Erbarn Rade d Stad Lucka in deren gerichten ich gefenglich gesessen, all ihr Haubt und Ambtleute zugleichen, Vertraute und Unterthanen, sonderlich aber gegen die, so der sachen Vorwand und bey mir In Verdache sein, inn mehreren wider mich waren oder thaten, heimlich oder offentlich, inn oder one recht durch mich selbst oder anderen in argen und unguten nicht gedenken, auch, Eyffern, rechnen (rächen), noch solches meinetwegen zugeschehen, niemand ersuchen oder anhalten, mich auch die Zeitt meines Lebens auf alle die ? Lukkische gütter (?) nicht begeben oder darauff komen wolle, alles bey höchster straff und Verlierung meines Leibes und Lebens.
So solches von mir aber nicht geschehe, ich wider diese meine geschworene Uhryhede (Ureide) das wenigste selbst thue und handele oder andern meinetwegen thun lassen würde, das ich als dann meineydigk, ehr und treuloß sein Und dem Rath zum Kyrchain und alle die, denen ich diese Uhryhede geschworen guten fug, recht, macht und geleite haben sollen, mich, wo ich betretten gefenglich einzunehmen und mich mit dem Schwerde vom Leben zum tode one alle fernere Barmherzigkeit richten zu lassen, wie ich mir und allen denen, so wider diese Uhryhede thun und handeln werden inn Urteil hierüber selbst will gesprochen haben, dafür mich Gott gnediglich wolle behüten, Alß helffe mir Gott durch sein heilig Evangelium.
Actum Lucka, den 7ten Juny Ao 1576.

(Ohne erkennbare Trennung folgt ein völlig anderes Schreiben.)

Ehrenveste, Ehrsame und Wolweise, Insonders günstige gute Freunde, Wir erinnern Unß unserer am 20. Decembris 1658. wegen der Zum Christlichen Lehen Sct. Mariae Virginis und S. Laurenty zu Luckau, von euren inliegend benannten Unterthanen Jährlichen gehörigen Pächten, und Zinßen, an Euch ergangenen Verordnung, daß solche Johann Lehemannen des Raths daselbst nicht abgeführet, sondern biß zu unserer ferneren Verordnung zurücke behalten werden sollen,
Dieweilen aber, wenn solche Pächte und Zinßen bey denen Censiten länger stehen bleiben solten, es denenselben in künfftig beschwerlich fallen würde, solche auch nunmehro zu gewissen sachen deputiret, und wir anstellung gemachet, daß der Pastor Primarius zu Luckau M. Jacobus Redslobius und Matthes Kückeritz, des Raths daselbst, solche in empfang nehmen sollen,
Alß wollen wir Officialis und Assessores des Christlichen Consistory im Marggraffthumb Niederlausitz, an euch hiermit verordnet haben, daß Ihr euer Unterthanen, waß sie zu geben schuldig, gemelten Pastori Primario und Matthes Köckrizen nacher Luckau liefern, und gegen ihre quittung abführen lasset, auch auf bedürftenden fall eure Unterthanen darzu gebührend anhaltet, denenach ihr auch zu achten, und seynd auch sonsten zu allem guten bereit
Datum Lübben den 19. Decembris 1659.
Officialis und Assessores des Geistlichen Consistory
im Marggraffthumb Nieder Lausicz.

Denen Ehrenvesten, Ehrsamen und Wol-
weisen, N.N. Bürgermeistern und Rath-
mannen der Stadt Luckau, Unsern insonders
günstigen guten Freunden.