Niederlausitzer Fundgrube

Neueste Nachrichten - Bekanntmachungen

„Neueste Nachrichten für die Städte Kirchhain, Dobrilugk, Sonnewalde, Finsterwalde
und deren Amtsgerichtsbezirke“ 1883/84


Bekanntmachung.

Sonntag, den 14. October d. Js.,
Nachmittags 3 Uhr soll im Dorfe Ossagk der Teich zum Karpfen besetzen auf 6 hintereinander folgende Jahre im Schulzen-Amt hierselbst meistbietend unter vorher bekannt zu machenden Bedingungen verpachtet werden, wozu sich Fischliebhaber einfinden können.

Ossagk, den 9. October 1883
Der Gemeinde-Vorstand

Bekanntmachung.

Die höheren Orts für die Zwecke des Brandenburgischen Provinzial-Vereins zur Bekämpfung des Vagabundenthums bewilligte Hauscollecte wird innerhalb des Luckauer Kreises während der Monate October und December d. Js. eingesammelt werden und zwar durch den mit Legitimation und einem Sammelbuche versehenen Kammmacher Bandick aus Luckau.
Die zur Aufnahme arbeitsfähiger und zur Arbeit bereiter Vagabunden bestimmte Kolonie „Friedrichswille“ bei Reppen hofft der Vorstand des Provinzialvereins in etwa 14 Tagen für 100 Kolonisten zu eröffnen; es ist dies nur dadurch möglich, daß ein Freund der Sache 60,000 Mark vorgeschossen hat, die selbstredend so bald wie möglich zurückgezahlt werden müssen.
Wir bitten um rege Betheiligung, da es gilt, gegen das überhand genommene Vagabundenthum mit aller Energie Abhilfe zu schaffen.

Kirchhain, den 15. October 1883.
Polizei-Verwaltung.

Auktion.

Am 14. d. Mts. Nachmittags 1 Uhr
sollen zu Nexdorf auf der Grundmann´schen Wassermühle folgende Gegenstände als:
1) eine Dreschmachine mit Zubehör,
2) eine Häckselmaschine mit 2 Messern,
3) eine Reinigungsmaschine mit 4 Sieben,
4) eine Karre,
5) 4 Läufer-Schweine
gegen sofortige baare Zahlung versteigert werden.

Dobrilugk, den 8. Februar 1884
Streiter, Gerichtsvollzieher.

Bekanntmachung.

Bei den in öffentlichen Lokalen stattfindenden Tanzvergnügungen dürfen Kinder nur in Begleitung und unter Aufsicht ihrer Verwandten eintreten. Bei Zuwiderhandlungen ist Anordnung getroffen, die Kinder aus den Lokalen zwangsweise zu entfernen.

Kirchhain, den 14. Februar 1884.
Polizei-Verwaltung.

Bekanntmachung.

Seit einigen Wochen laufen Schulkinder und Lehrlinge auf den Straßen bis spät Abends umher und verüben Unfug und ruhestörenden Lärm; weshalb die Eltern und Haushaltungsvorstände aufgefordert werden, auf ein gesittetes Betragen der unter ihrer Zucht stehenden Personen hinzuwirken und werden wir die ruhestörenden Personen in vorläufige Haft nehmen, auch dieselben nach § 360 No. 11 des R.-St.-G.-B. zur Bestrafung ziehen.

Kirchhain, den 14. Februar 1884.
Polizei-Verwaltung.
Mittwoch, den 5. März, Nachmittags 2 Uhr sollen die

Alleepappeln in der Bahnhofstraße

öffentlich meistbietend an Ort und Stelle verkauft werden. – Sammelplatz: Gasthaus zum grünern Berg.

Kleinhof.      Die Gutsverwaltung.

3 Mark Belohnung

zahle ich dem, der mir den Thäter, welcher in Trebbus in der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag von meinem Wagen die Deichsel abgenommen und auf den Kirchhof gestellt hat, so nachweist, daß ich denselben gerichtlich belangen kann.

Kirchhain, den 3. März 1884.
Emil Gäbler,
wohnhaft beim Fleischer Wilhelm.

Danksagung.

Hierdurch sage ich dem praktischen Arzt Herrn Dr. med. Koenigsmann meinen herzlichsten Dank für die glückliche Einrenkung des Armes meines jüngsten Sohnes. Ich rathe Jedermann bei ähnlichen Fällen sofort ärztliche Hülfe in Anspruch zu nehmen, und kann Obengenannten in dieser Beziehung ganz besonders empfehlen.

Kirchhain, den 5. März 1884.
Herrmann Schemmel.

Gesucht.

Eine ältere Familie zur Beaufsichtigung der zum Gute gehörigen Ziegelei; selbige erhält freie Wohnung, Stallung, Acker nebst Obstnutzung.

Dom. Kleinhof
Die Gutsverwaltung.

Bekanntmachung.

Sonnabend, den 8. d. M., von Vormittags 11 Uhr an sollen in dem früher Ernst Kühne´schen Hufengute zu Frankena folgende Gegenstände, als: 2 Pferde, 5 Stücken Rindvieh, 2 tragende Sauen, 1 Läuferschwein, 17 Hühner, 2 Gänse, 3 Wagen, 2 Pflüge, 1 Krümmer, 2 Eggen, 1 Dreschmachine, fast neu, mit Göpel, 1 Häckselmaschine, 1 Reinigungsmaschine, sowie noch verschiedene andere Inventarienstücke, Heu, Stroh, Rüben und Kartoffeln öffentlich an den Meistbietenden gegen Baarzahlung verkauft werden. Nach Beendigung der Auktion soll zum Verkauf der Grundstücke geschritten werden.

Kirchhain, den 4. März 1884.
Der Besitzer.
Ein mit guten Zeugnissen versehener nüchterner Kutscher wird zum sofortigen Antritt gegen hohen Lohn und guter Kost gesucht.
Meldungen in der Expedition dieses Blattes.

Bekanntmachung.

Hierdurch mache ich dem geehrten Publikum von Dobrilugk und Kirchhain die ergebene Mittheilung, daß ich den

Gasthof zum grünen Berg

mit Heutigem übernommen habe. Durch elegante Einrichtung der Räume, Aufbesserung der Gartenanlagen, sowie seiner schönen Lage in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes ist der „Grüne Berg“ ganz besonders geeignet, ein beliebter Aufenthalt namentlich der besseren Gesellschaft zu werden.
Durch Verabfolgung nur bester Speisen und Getränke zu ganz civilen Preisen wird es mein eifrigstes Bestreben sein, mir das Vertrauen und die Zuneigung der werthen Herrschaften zu erwerben und bitte ich um geneigten Zuspruch.

Ergebenst
Friedrich Hille.

Bekanntmachung.

Die Pachtlos gewordenen
4 Wiesenflecke an der Elster nach Kleinhof zu
der Garten am Hirtenhause
und die Bullenwiese auf Stadtacker
sollen
am 9. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr
auf fernere 3 Jahre an Ort und Stelle meistbietend verpachtet werden, wozu sich Pächter einfinden mögen.

Kirchhain, den 6. April 1884.
Der Magistrat.

Bekanntmachung.

Auf dem am 21. Februar d. J. abgehaltenen Kreistage ist die Errichtung von vier Natural-Verpflegungs-Stationen zur Bekämpfung des Vagabondenthums im diesseitigen Kreise beschlossen und zur Bestreitung der desfalsigen Kosten eine außerordentliche Kreissteuer zur Höhe von 2400 Mk. für das Jahr 1884 bewilligt worden.
Die Nachweisung von denjenigen Beträgen, welche zur Deckung dieser Summe von den einzelnen Gemeindebezirken aufzubringen sind, soll später veröffentlicht werden, es sind von jeder vollen Mark der pro 1884/85 veranlagten Einkommen-, resp. Klassen-Steuer, sowie von der Hälfte der Grund-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer vom stehenden Handel 1½ Pfg. Zuschlag zu zahlen. Elementarlehrer, sowie die Geistlichen sind von ihrem Diensteinkommen frei, die Beamten dagegen können nur von der Hälfte des Diensteinkommens herangezogen werden. Staats-Steuer-Zu- und Abgänge bleiben unberücksichtigt.
Die Beträge sind von den einzelnen Steuerzahlungen bis zum 20. d. Mts. an unsere Kämmerei-Kasse bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu zahlen und den etwa noch vorkommenden Vagabonden keine Gaben mehr zu verabreichen.

Kirchhain, den 7. April 1884.
Der Magistrat.

Warnung!

Hierdurch warne ich einen Jeden, meinem Manne Franz Freigang auf meinen Namen Etwas zu borgen, indem ich für nichts aufkomme; noch von ihm Grundstücksverträge zu kaufen, da diese mein Eigenthum sind und ich von denselben Nichts verabfolgen lasse.

Dobrilugk.
Henriette Freigang.

Warnung!

Hierdurch warne ich Jedermann, auf meinem Jagdreviere, Kirchhainer Flur, ohne meine besondere Erlaubniß zu jagen.

Robert Tanneberger.
Eine recht gute Ziege steht zum Verkauf in der Pfarre zu Frankena!

Warnung!

Auf dem Kirchhofe an der hiesigen Stadt dürfen von unbefugten Personen weder Blumen noch Baumzweige abgebrochen werden. Kindern ist der Eintritt nur in Begleitung von erwachsenen Personen gestattet. Kinderwagen werden unter keinen Umständen zugelassen.
Wir erwarten, daß hiernach geachtet werden wird; widrigenfalls wir strafend einzuschreiten genöthigt sind.

Kirchhain, den 13. Mai 1884. Polizei-Verwaltung.

Gasthaus zum Schwan.
(Lugau)

Sonntag, den 25. Mai 1884.
von Nachmittags 4 Uhr an:

Tanz-Vernügen

wozu freundlichst einladet
Hasemann.

Achtung!

Diejenigen Eltern, welche ihre Kinder mit animaler Lymphe impfen lassen wollen, werden ersucht, dieses bis spätestens Sonntag beim Unterzeichneten anzumelden.

Kirchhain, den 28. Mai 1884.
Dr. med. Koenigsmann.

Bekanntmachung.

Die Räumung und ordnungsmäßige Instandsetzung der Wasserabzugsgräben in den Feldmarken des Kreises ist Seites des Königlichen Landraths-Amts zu Luckau angeordnet worden. Es werden demgemäß die Grundbesitzer aufgefordert, die Gräben von den Seiten und in der Sohle auszugraben und etwa vorhandene Sträucher zu entfernen.
Die Arbeit muß bis zum

15. September d. Js.

vollständig ausgeführt sein, gegen die nachlässigen Besitzer wird auf Grund der Verordnung vom 17. December 1864 Strafe verhängt und die Arbeit auf ihre Kosten nachgemacht werden.

Kirchhain, den 5. Juni 1884.
Polizei-Verwaltung.

Bekanntmachung.

Das Auflesen von Abfallwolle auf den Gerberklopfflecken von Kindern und erwachsenen Personen ist verboten und darf nur mit Genehmigung der Eigenthümer stattfinden.

Kirchhain, den 21. Juni 1884.
Polizei-Verwaltung.

Weinberg.

Sonntag, den 29. Juni 1884

findet die

Einweihung

meines neuen Restaurants statt. Für Speisen, gute Getränke, sowie für große

Unterhaltungs-Musik

ist bestens gesorgt und bittet um recht zahlreichen Besuch
Ernst Marczschesky.

Bekanntmachung.

Am 13. Juli – Sonntag – Nachmittags 3 Uhr will ich ein Stück Winterweizen, von reichlich einem Berliner Scheffel Aussaat und eins dergleichen Winterkorn auf dem Halme zu Arenzhain auf dem Schulplan meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkaufen, wozu Kauflustige hiermit einladet.

Dobrilugk, den 7. Juli 1884.
Wolff, emeritirter Lehrer.

Erwiderung.

In den Kirchhainer und Neuesten Nachrichten vom 24. November 1883 beschuldigten 6 Stadtverordnete Herr R. Hahn sen., G. Löscher, C. Reinecke, H. Schemmel, R. Tanneberger, Th. Windisch mir in meiner Rede bei Herrn A. Homagk Unwahrheit gesagt zu haben, welche leider nur von 3 andern Herrn falsch aufgefaßt worden ist. Ich habe gesagt, eine gute praktische Spritze kann kosten 1800 – 2000 Mk., halte solche nicht für nöthig, haben unsere alte Spritzen bei Gefahr ihre Dienste versagt? Darauf erklärten aber die 6 Stadtverord. die Anschaffung einer Spritze sei beschlossen, und kommt jedenfalls noch vor Neujahr zur Aufführung. Die Landes-Versicherungs-Societät zahlt laut § 17 jeder Stadt 30% bei Anschaffung einer Spritze, wir in diesem Fall ca. 400 Mk. bekämen. Die Feuer-Societät zahlt nun aber unserer Stadt nichts zu der neuen Spritze; auch kostet sie nicht wie angegeben ward 1200 – 1300 Mk. sondern 1485 Mk., die Alte wird zwar mit 255 Mk. angerechnet, bleiben immer noch 1230 zu zahlen und nicht wie die Herrn angaben 550 – 600 Mk. könnte sie der Stadt kosten. Wer hat nun die Wahrheit gesagt? – wollen die Herren das fehlende zulegen, wenn Sie die Wahrheit lieben? Damit die Bürger bei nächster Wiederwahl der Stadtverordneten eine Richtschnur der Wahrheit haben. Freiwillige Feuerwehr, ist die neue Spritze praktisch?

Bönisch,
Stadtverordneter.

Bekanntmachung.

Bei den Beerdigungen finden sich auf dem Kirchhofe Personen in höchst nachlässiger Kleidung, auch weibliche Personen mit kleinen Kindern, die häufig durch Schreien auffällig werden ein, und andere Personen verrichten in der Nähe der Beerdigungen Erdarbeiten.
Zu den Trauungen in der Kirche laufen eine Menge weibliche Personen, namentlich Kinder, nur der Neugierde wegen hinein. Durch Hinaufsteigen werden die Sitzplätze verunreinigt und häufig entsteht Gepolter und lautes Sprechen.
Unbefugt sich einfindende Personen werden künftig polizeilich entfernt werden.
Durch derartige Handlungen wird nicht nur der amtirende Prediger, sondern auch das Trauergefolge in der Andacht gestört:
Wir verweisen daher auf § 167 des R. St. G. B., wonach derjenige, welcher durch Erregung von Lärm oder Unordnung den Gottesdienst oder einzelne gottesdienstliche Verrichtungen einer im Staate bestehenden Religionsgemeinschaft vorsätzlich verhindert oder stört, mit Gefängniß biß zu drei Jahren bestraft wird.

Kirchhain, den 1. September 1884.
Polizei-Verwaltung.

Bekanntmachung.

Die Regierungs-Polizei-Verordnung vom 8. April 1875, das Hundefuhrwerk betreffend, machen wir zur Beachtung bekannt:
§. 1. Alle Hunde, welche vor Fuhrwerken gespannt zum Ziehen von Lasten und zur Fortschaffung von Gegenständen jeder Art verwendet werden, müssen kräftig, überdies mit einem sicheren, das Beißen verhindernden Maulkorbe versehen sein.
§. 2. Die Führer der mit Hunden bespannten Fuhrwerke dürfen sich während der Fahrt nicht auf die Fuhrwerke setzen, bezüglich stellen, müssen vielmehr neben den Hunden unmittelbar einhergehen und dieselben dergestalt an einem Leitseile führen, daß sie die Thiere vollständig in der Gewalt haben.
§. 3. Die gedachten Führer dürfen, wenn sie mit dem Fuhrwerk halten, sich nur dann von demselben entfernen, wenn sie die Hunde dergestalt an den Wagen angebunden haben, daß dieselben weder das Fuhrwerk weiter fort schaffen noch sich von ihm losmachen können.
§. 4. Die Führer der Hundefuhrwerke haben den begegnenden Pferdegespannen und Reitern jedesmal bis an den Rand des Weges auszuweichen, bezüglich ihnen in derselben Weise Raum zum Vorbeifahren zu gewähren.
§. 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit einer Geldbuße bis zu 30 Mk. oder verhältnißmäßiger Haft gegen die Führer von Hundefuhrwerk geahndet werden.

Kirchhain, den 27. November 1884.
Polizei-Verwaltung.





Läßt man ein Pfund guten Schinken
In zerlass´ne Butter sinken.
Ist er dann so weit gerathen,
Daß er ist recht braun gebraten
Und sich dann zu Tisch mit setzt
Komm´n die Mäuse wie gehetzt,
Ja so viel wie sind im Haus´
Alle aus den Löchern raus.
Laufen eiligst nach dem Fleck
Wo es feiner riecht als Speck.
Sind sie nun zusammgelaufen
Sitzend ganz auf einem Haufen,
Trinkt man sofort, mit Begier;
Schnell zehn Seidel Lagerbier,
Dann bekommt man einen Kater
Denn so heißt der Katzenvater,
Der vertilgt gewiß und wahr,
Die zugelaufene Mäuseschaar.

Bekanntmachung.

Der Kaufmann Robert Hahn beabsichtigt auf seinem Hausgrundstücke, Luckauer Straße No. 88, einen Dampfkessel für sein Drahtwaarenfabrik aufstellen zu lassen.
In Gemäßheit der Reichs-Gewerbe-Ordnung von 1. Juli 1883 wird dieses Vorhaben mit der Aufforderung bekannt gemacht, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen präclusivischer Frist bei uns anzubringen.
Bauzeichnung, Beschreibung und Situationsplan liegen in unserem Büreau zur Ansicht aus.

Kirchhain, den 15. October 1883.
Polizei-Verwaltung.

Auktion.

Am 20. d. Mts. Mittags 12 Uhr

sollen im hiesigen Krankenhause

1 schwarzer Tuchrock,
1 Tuchhose,
1 Sammetweste und
1 Paar Strümpfe

meistbietend gegen sofortige Bezahlung verkauft werden, wozu sich Käufer einfinden wollen.

Kirchhain, den 17. October 1883.
Der Magistrat.

10 Mark Belohnung

sichere ich demjenigen, welcher mir die Person, welche mehrfach den Versuch gemacht hat, mich in Betreff meiner Arbeit in Mißkredit zu setzen, so nachweist daß ich dieselbe gerichtlich belangen kann.

F. A. Barthel, Tischlermeister.

Bekanntmachung.

Wir bringen die Verordnung vom 21. Juni 1869 und 4. October 1865 nachfolgend in Erinnerung:
An Sonn- und Festtagen ist während des Gottesdienstes der öffentliche Gewerbe-Verkehr, insbesondere das Offenhalten der Verkaufslokale, das Aufstellen und Aushängen von Waaren und Musterkarten vor den Verkaufslokalen und an den Fenstern derselben untersagt. Die nach der Straße führenden Thüren der Verkaufslokale müssen während der genannten Zeit eingeklinkt sein. Bei den Verkaufsstätten, die in den Hausfluren oder auf den Straßen eingerichtet sind, genügt das Verdecken der Waaren. Die Schaufenster müssen daher vollständig verdeckt resp. verhangen sein.
Zuwiderhandlungen werden nach § 366 No. 1 des R.-St.-G.-B. mit Geldbuße bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.

Kirchhain, den 10. Februar 1884.
Polizei-Verwaltung.
Dem Polizei-Sergeanten Wilhelm Lahn zu seinem am 23. d. Mts. stattfindenden 25 jährigen Jubiläum als Weltbürger bringen wir ein
dreifach donnerndes Hoch!
damit die 100 voll werde!

Einige tolle Handwerksburschen
und gute Freunde, getreue Nachbarn
und desgleichen.

Bekanntmachung.

Das vorschriftsmäßige Abraupen der Obstbäume und Hecken wird dergestalt angeordnet, daß dasselbe
bis spätestens den 10. März d. Js.
beendet sein muß.
Die Nichtbefolgung dieser Anordnung wird nach § 368 Nr. des Reichs-Straf-Gesetz-Buchs bestraft.

Kirchhain, den 18. Februar 1884.
Polizei-Verwaltung.

Bekanntmachung.

Diejenigen Einwohner, welche Zettel zum Holen von Beeren aus der Königlichen Forst zu lösen willens sind, haben sich bis zum 20. d. Mts. zu Rathhaus während der Dienststunden unter Einzahlung von 5 Pf. pro Zettel zu melden.

Kirchhain, den 1. März 1884.
Der Magistrat.

Bekanntmachung.

Drei stadtarme Kinder:
2 Knaben, 13 resp. 10 Jahre alt und
1 Mädchen, 8 Jahre alt
sollen in Erziehung untergebracht werden. Meldungen hierzu sind binnen 6 Tagen zu Rathhaus anzubringen.

Kirchhain, den 1. März 1884.
Der Magistrat.
Am 4. cr. Abends ist im Rathskellerlocal darüber mißbilligend gesprochen worden, daß gelegentlich der Kindtaufe bei dem Polizei-Sergeanten L. acht Pathen zugezogen worden und daß die Vergnügungen in der Wohnung des L. bis Nachts 3 Uhr gedauert hätten. Letztere Angabe ist aus der Luft gegriffen und daher unwahr und was den andern Punkt anbetrifft, so dürfte die Zahl der zuzuziehenden Pathen in Jedermanns Belieben stehen. (Nach den kirchlichen Vorschriften sind mindestens 3 Pathen erforderlich.) Sollt das Schicksal wollen, daß die Gelegenheit noch mal vorkommt, dann würde ich dem L. rathen, 12 Gevattern zu nehmen, denn: Vergnügen muß der Mensch haben.

Der Gevatter
C. K.

Bekanntmachung.

Das Auslegen von Leimleder auf Communalplätzen und Wegen, namentlich auf dem Hackwall, ist bei Strafe und Wegräumung auf Kosten der Eigenthümer verboten.
Wir sind zu dieser Maßregel genöthigt, weil bei uns mehrfach Beschwerden nach dieser Seite hin vorgebracht worden sind.

Kirchhain, den 17. März 1884.
Polizei-Verwaltung.

Bekanntmachung.

Behufs Aufstellung einer Einquartierungs-Liste der hiesigen Stadt für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes nach dem Bundesgesetze vom 25. Juni 1868 werden laut landräthlicher Anordnung die Hausbesitzer aufgefordert, dem mit der Aufnahme beauftragten Beamten Angaben darüber zu machen.
wie viel Mannschaften in Stuben.
wie viel Mannschaften in Kammern,
wie viel Pferde in Pferdeställen und
wie viel in Rindvieh- oder
wie viel in Schafställen
vorübergehend untergebracht werden können.

Kirchhain, den 24. März 1884. Der Magistrat.

Bekanntmachung.

An mehreren Gebäuden in der Stadt hier befinden sich immer noch Bohlenwände und Bretterverkleidungen und auf vielen Höfen auch die alten Bretter-Appartements. Trotzdem auf Drängen der Königlichen Regierung nun schon seit mehreren Jahren die betreffenden Besitzer zur Beseitigung dieser Baulichkeiten aufgefordert worden, so sind immer noch etliche nachlässige Besitzer vorhanden. Wir fordern daher nochmals sämmtliche Besitzer der Holzbaulichkeiten auf, dieselben bis spätestens 1. Juni d. Js. zu beseitigen und Steinfachwerk oder massives Mauerwerk herzustellen. Gegen die säumigen Besitzer soll ohne Nachsicht mit empfindlichen Geldstrafen und Abbruch der Holztheile vorgegangen werden.

Kirchhain, den 18. März 1884.
Polizei-Verwaltung.

Warnung!

Ich warne Jedermann meiner Frau etwas zu borgen, indem ich für Nichts aufkomme.

Carl Zimmermann.
Hiermit erkläre ich, daß der Herr Wilhelm Noak kein Knecht, sondern ein achtbarer Mann ist, und daß ich die Bezeichnung Knecht in Bezug auf seine Person nicht mehr in Anwendung bringen werde.

Carl Kühne.
Meine gegen die Frau August Liebe ausgestoßene Beleidigung nehme ich hiermit zurück und erkläre dieselbe für eine ehrenhafte Frau.

Carl Bock.

Bekanntmachung.

Der geistesschwache Gerbergeselle Adolf Homagk hat sich am 18. d. Mts. aus dem hiesigen Krankenhause entfernt und geht vermuthlich in hiesiger Gegend umher. Wir ersuchen, denselben anzuhalten und uns Nachricht zu geben.
Der p. Homagk, geboren am 23. August 1844, ist mit schwarzer Jacke, dunkler Hose, schwarzer Mütze und Lederschuhen bekleidet.

Kirchhain, den 22. April 1884.
Der Magistrat.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Pferde-Aushebungs-Reglements vom 12. Juni 1875 soll in Folge Anordnung der königlichen Ministerien des Krieges und des Innern, sowie des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg eine Musterung des hiesigen Pferdebestandes

am 15. Mai d. Js., Vorm. 9½ Uhr
auf dem Marktplatze zu Dobrilugk

stattfinden, zu welchem Tage die Pferdebesitzer mit der Verwarnung geladen werden, daß für jedes ausbleibende vorstellungspflichtige Pferd gegen den Besitzer desselben auf Grund des § 27 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 eine Strafe bis zu 150 Mark festgesetzt und eingezogen werden wird.
Zur Vorstellung gelangen sämmtliche Pferde mit Ausnahme:
a) der Fohlen unter 3 Jahre,
b) der Hengste und
c) der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 8 Tage abgefohlt haben.
Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen:
1) Beamte im Reichs- oder Staatsdienst hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der Ausübung ihres Berufs nothwendigen Pferde.
2) Die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß.
Hierbei wird bemerkt, daß die Besitzer der zur Musterung zu gestellenden Pferde von der Entrichtung des Chausseegeldes befreit sind, es hat aber jeder einzelne Besitzer sich zur Sicherheit mit einer Bescheinigung von uns zu versehen, aus welcher ersichtlich, daß, wie viel und wo die Pferde zur Musterung zu stellen sind.
Vor der Musterung wird die Aufstellung einer Nachweisung des vorhandenen Pferdebestandes erfolgen.

Kirchhain, den 26. April 1884.
Der Magistrat.
Dem Fräulein Minna Keilwagen zu ihrem 17. Wiegenfeste

ein donnerndes Lebehoch!

daß ganz Ossagk wackelt, und Kühe und Kälber um den Teich herum tanzen.

Die Geschwister.

Warnung!

Hierdurch warne ich Jeden, das auf dem Grundstücke am hohen Steg erbaute Getreide von meinem Sohne, dem Gerber Adalbert Pechtel, zu kaufen, da das Grundstück und der Ertrag desselben nur mir gehört und ich das Verkaufsrecht nur allein meinem Sohne, dem Ackerbürger Ernst Pechtel, übertragen habe.

Kirchhain, den 29. Mai 1884.
Wittwe C. Pechtel.
Ein nüchterner
Dach- und Mauerziegel-Streicher
wird gesucht bei C. Haasemann.
Am vergangenen Sonntag kaufte der Herr Mühlenbesitzer Carl Weber in Pießigk Fliegen-Papier um die in seinem Zimmer sich aufhaltenden Fliegen damit zu tödten; dieselben sind aber recht gesund und munter dardurch geworden. Herr Carl Weber erbietet sich, die Verkaufsstelle dieser Qualität unentgeltlich nachzuweisen.
_______

Bezugnehmend hierauf empfiehlt
Schnell und sicher tödtendes
Fliegen-Papier
(von dessen Güte sich Jeder beim Unterzeichneten überzeugen kann.)
A. Wunderlich,
Münchhausen.

Bekanntmachung.

Am 17. d. Mts. ist mir auf dem Transport bei Dobrilugk eine graue Kuh entlaufen. Ich bitte, mich, im Fall dieselbe aufgegriffen oder gesehen wird, sofort zu benachrichtigen.

Schönborn bei Dobrilugk.
Gottlob Pöhle.
Da ich bereits die Mitglieder zu einer Sitzung am vergangenen Donnerstag nach dem K.-Lokal geladen habe, jedoch aber Keiner erschienen, so bitte ich dieselben nochmals, sich pünktlich

Mittwoch, den 9. Juli, Abds. 8 Uhr

in dem vorgedachten Lokal einzufinden, widrigenfalls Strafen festgesetzt werden.
Tagesordnung:
Vortrag über das Schwanen- bezw. Käse-Lieschen.

Sonnewalde, 8. Juli 1884.
Der Vorstand des Käsevereins.
J. A.
R. V.

Bekanntmachung.

Bei dem gegenwärtigen warmen Wetter, welches die Entstehung und Weiterverbreitung epidemischer Krankheiten außerordentlich begünstigt, ist es im sanitätspolizeilichen Interesse dringend nothwendig, daß sowohl die Straßen, Kanäle und Rinnsteine, als auch die Höfe der Häuser gehörig reingehalten werden. Die Rinnsteine müssen täglich gekehrt und mit frischem Wasser gespült, die Dunkstätten und Aborte, – insbesondere auch auf den Höfen der Gast- und Schankwirthschaften, sowie der Schulen und sonstigen Anstalten – möglichst oft während der späten Abendstunden oder zur Nachtzeit geleert und desinficirt werden. Die Desinfection geschieht durch hineinschütten von schwefelsaurem Eisen (1 Theil Eisenvitriol in 25 Theilen Wasser gelöst.) Die Ableitung von Jauche und Abfallstoffen in die Rinnsteine ist unter allen Umständen nicht statthaft.
Düngerhaufen, welche zum Zweck der Weiterbeförderung nach dem Acker vor den Wohnhäusern oder auf den Straßen lagern, dürfen nicht vor Abends 10 Uhr dorthin gebracht werden, sind über Nacht zu beleuchten und müssen bis spätestens Vormittags 9 Uhr fortgeschafft sein.
Stehende Gewässer und Wasserläufe, welche in Folge Verunreinigung durch Abflüsse aus Fabriken oder Häusern die Luft verpesten und die Gesundheit gefährden, sind, so weit irgend thunlich, zu desinficiren oder zu räumen.
Der Abfluß aus Brennereien, Brauereien, Schlächtereien, Gerbereien und ähnlichen Gewerbestätten ist zu reguliren und durch Desinfectionsmittel geruchlos zu machen.
Die Nichtbefolgung dieser Anordnungen wird mit Strafe geahndet und die Durchführung mit Zwangsmaßregeln auf Kosten der Säumigen bewirkt werden.

Kirchhain, den 21. Juli 1884.
Polizei-Verwaltung.

Bekanntmachung.

Fast allabendlich wird an dem Röhrbrunnen hier von Dienstboten, Lehrlingen und Gesellen durch Schreien, gegenseitiges Stoßen und Schlagen, die öffentliche Ruhe gestört und grober Unfug verübt.
Wir haben, um Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten, dem Polizisten Auftrag ertheilt, die Thäter fortzuweisen und denjenigen, welcher der Aufforderung nicht sofort Folge leistet, zum Arrest abzuführen. Zweckmäßig dürfte es auch sein, wenn Dienstherrschaften und Meister ihre Mägde und Lehrlinge nicht in späteren Abendstunden aus dem Hause lassen.

Kirchhain, den 24. August 1884.
Polizei-Verwaltung.

Bekanntmachung.

Betreffs der bevorstehenden Christmärkte machen wir bekannt, daß in Folge Beschlusses der Stadtbehörden und gemäß § 70 der Gewerbe-Ordnung vom 1. Juli 1883 Verkäufer nur aus den Städten Finsterwalde, Dobrilugk und Sonnewalde zugelassen werden; anderen Waarenfeilhaltern ist, wie von alter Zeit her, der Bezug der Märkte nicht gestattet.

Kirchhain, den 22. November 1884.
Polizei-Verwaltung.

Auction.

Am 5. December, Nachmittags 1 Uhr
sollen zu Kohlengrube Lindena bei Dobrilugk folgende Gegenstände als:
verschiedene Gruben-Utensilien und zwar 3 Gruben-Förderwagen, 2 Kunstkreuze, eiserne Rohre, 2 Förderkörbe, 1 Feuerthür mit Roststäben, 1 Schraubstock, 2 Erdbohrer, 1 Erdwinde, 1 Kreiselpumpe, 10 Stück Grubenschienen, Sturzbienen nebst Sieb, sowie dieverse andere Gegenstände
gegen sofortige baare Zahlung versteigert werden.

Dobrilugk, den 30. November 1884.
Streiter,
Gerichtsvollzieher.
In der Nacht vom 4 – 5 d. Mts. ist ein

Waschbrett

weggeschwommen, gegen angemessene Belohnung Anzeige zu machen in der Expd. d. Bl.

Regulativ

über die Erhebung einer Armen-Steuer von öffentl. Lustbarkeiten und Schaustellungen etc. für die Stadt Kirchhain i. L.
__________

In Stelle des hiermit aufgehobenen Regulativs vom 25. Februar 1880 wird auf Grund § 27 Theil II. Tit. 19 des Allgemeinen Landrechts und § 74 des Gesetzes vom 8. März 1871, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 30. Mai 1853, unter Zustimmung der Stadtverordneten – Versammlung folgendes Regulativ erlassen:
§ 1. Im hiesigen Stadtbezirke werden zum Besten der Stadt-Armen-Kasse öffentliche Lustbarkeiten, musikalische und sonstige Aufführungen Schaustellungen und dergleichen mit einer Steuer belegt.
§ 2. Die Steuer beträgt:
a) für jeden Maskenball           10 Mk.
b) für jedes Tanzvergnügen         1 ''
c) für ein Coroussel pro Tag       1 ''
d) für musikalische und deklama-
   torische Vorträge, sowie the-
   atralische Aufführungen in
   öffentlichen Lokalen            1 ''
e) eine Schießbude und Würfel-
   bude pro Tag                   50 Pf.
f) für alle sonstige Productionen
   und Schaustellungen, z. B.
   Kunstreiter, Ballet- und Seil-
   tänzer, Gymnastiker, Taschen-
   spieler, Panoramas, mecha-
   nische Bühnen, Wachsfiguren-
   Kabinette, Thiervorstellungen,
   Museen und Feuerwerke pro
   Tag                            50 Pf.
§ 3. Zur Bezahlung der Abgabe, welche sofort bei der Anmeldung des als abgabepflichtig bezeichneten Vergnügens etc. zu erfolgen hat, sind die Besitzer der öffentlichen Lokale, sowie die Veranstalter der Aufführungen, resp. Besitzer der Schaubuden etc. verpflichtet.
§ 4. Die Anmeldung der Vergnügungen und Vorstellungen sowie das Aufstellen der Schaubuden muß den Tag vorher im Polizei-Bureau erfolgen, woselbst dem Besitzer des Lokals, dem Schaubudenbesitzer etc. ein Erlaubnißschein ausgestellt wird, auf welchem er Quittung über erfolgte Zahlung erhält. Er ist verpflichtet, diesen Schein aufzubewahren und auf Erfordern des controlirenden Beamten vorzulegen.

Kirchhain, den 25. September 1884.
(L. S.)
Der Magistrat.
gez. Klix. Eduard Behrens. Flemmig.
F. C. Wilde.
Mit dem vorstehenden Regulativ erklären wir uns einverstanden.

Kirchhain, den 15. October 1884.
Die Stadtverordneten-Versammlung.
gez. Bönisch. Jul. Gloël sen. F. Nitzsche. Reinecke. Funke. Schemmel. Robert Tanneberger. Theodor Windisch. Ruhig. Kühne. Löscher, Schriftführer.
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Dem vorstehenden Regulativ wird auf Grund des Beschlusses vom 27. d. Mts. hierdurch die erforderliche Genehmigung ertheilt. Ausgefertigt. Frankfurt a.O., den 28. November 1884.
(L. S.)
Der Bezirks-Ausschuß.
J. V.: (gez.) Schmidt.
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Vorstehendes Regulativ wird hiermit veröffentlicht.

Kirchhain, den 8. December 1884.
Der Magistrat.