Niederlausitzer Fundgrube

Der Heimatwanderer Nr. 9 / 1932

Der Brandbußtag in Freiwalde.
(A. Kulke, Kasel-Golzig.)

In Freiwalde war um 1750 öfter größeres Feuer, welches als eine Strafe Gottes betrachtet wurde. Um Gott wieder zu versöhnen, wurde die Einführung eines Brand-Bußtages beschlossen. Dazu war die Genehmigung des Landesherrn, des Kurfürsten von Sachsen, erforderlich. Der zuständige Pfarrer Winzler in Casel richtete in dieser Angelegenheit folgendes Schreiben an den Kurfürsten:

„Allerdurchlauchtigster Großmaechtigster Koenig u. Churfürst, Allergnädigster Koenig u. Herr, Ew. Königl. Majestät und Churfürstl. Durchlauchtigkeit soll ich im Nahmen der Gemeinde zu Freywalde allerunterthänigst gehorsamst vortragen, wes maßen dieselbe seit einigen Jahren dreymahl von Gott mit Feuer heimgesucht worden, also, daß im vorigen Jahr 6 Bauernhöfe gänzlich eingeäschert worden, weswegen die Gemeinde daselbst entschloßen, alljährlich Gott zu Ehren den nächsten Freytag nach dem 12ten October (an welchem Tage das letzte Feuer gewesen) einen Brand-Bußtag mit Beten, Singen und einer Bußpredigt zu feyern, davor sie dem Pfarrer 1 Rchsthl. an Gelde oder ein aequivalent an Holze und dem Schulmeister vors Singen 6 Sbgr. nebst der gewöhnlichen Mahlzeit vor Beyde, und Futter vor die Pferde zu geben versprochen.
Weil nun hierzu Ew. Königl. Majestät hohe Erlaubnis und Allergnädigste Confirmation erfordert wird, als soll ich Höchstdieselbe darum allerunterthänigst gehorsamst imploriren (anflehen).
Ew. Königl. Majestät wollen demnach Allergnädigst geruhen, gegen den 12ten October c. a. der allerunterthänigsten petitio (Bitte) der Gemeinde zu Freywalde zu deferiren (vortragen). In Erwartung dessen beharrt in tiefster Submission (Untertänigkeit)
Ew. Königl. Majestät und Churfürstl. Durchlauchtigkeit allerunterthänigst-gehorsamster Vorbitter bey Gott
Casel, 26ten August
       1754.
Christian Gottlieb Winzler.
        P. L.“



Nachdem nun die Gemeinde sich verpflichtet hatte, dem Pfarrer und Schulmeister in Casel den geforderten Lohn zu geben, lief die Genehmigung ein:

„Von GOTTES Gnaden Friedrich August, König in Pohlen, Herzog zu Sachßen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, Churfürst.
Würdige, Beste, Hochgelahrte, liebe andächtige und getreue! Nachdem Wir, daß die Gemeinde zu Freywalde, in Erinnerung derer in kurzer Zeit hintereinander erlittenen Feuer-Schäden, alljährlich am ersten, nach dem 12. October einfallenden Freytage, einen Bußtag halten, und da sie keine eigne Kirche hat, an solchem den Gottes-Dienst, in des Richters oder des Schenkens daselbst, Wohnstube abwarten möge, geschehen laßen können.
Als haben Wir euch solches zur gnädigsten Resolution (Bescheid), auf euren gehorsamsten Bericht vom 4. Dez. a. pr. nebst Remission (Rücksendung) Zweyer Fascic. Actorum (Bündel Schriftstücke (fasciculus actorum), hierdurch nicht verweigern wollen, und begehren gnädigst, ihr wollet das ferner nöthige disfalls behörigen Orts verfügen. Daran geschiehet Unser Wille und Meinung und Wir sind auch mit Gnaden gewogen.
Geben zu Dreßden am 22. Nov. Ao. 1755.
                 von Stubenberg.
An das Consistorium zu Lübben.

Fortan wurde in Freiwalde nun der Brandbußtag gehalten. Da Freiwalde damals noch keine eigene Kirche hatte, wurde dieser Gottesdienst wie einige andere (Neuer Jahrestag, Fasttag, Himmelfahrt) in des Richters (Ortsrichters) oder Krügers (Gastwirts) Stube abgehalten. So wurde es jahrzehntelang gemacht. Als nun lange Zeit kein Feuer mehr gewesen war, kam der Brandbußtag wieder in Wegfall.
Quelle: Acta Consistorialia der Gemeinde zu Freywalde
Gesuch wegen alljährlicher Feyerung eines Brand-Bußtages
betr. 1754. (Ständ. Archiv Lübben.)