Niederlausitzer Fundgrube

Der Heimatwanderer Nr. 11 / 1926

Aus alten Papieren.

Siegel (8 G. Groschen).

Der Magistrat der Stadt Kirchhain urkundet hierdurch daß der Zimmermeister Johann Gottlob Tanneberger zu Werenzhain, am untengesetzten Tage zum Bürger der Stadt Kirchhain auf- und angenommen, auch als solcher durch Ableistung des nachstehenden Bürgereides vorschriftsmäßig verpflichtet worden ist.
Urkundlich wird demselben hierüber zu seiner Legitimation gegenwärtiges Attest unter der gewöhnlichen Vollziehung ertheilet.
Gegeben Kirchhain am 1ten Februar 1822.
(L.S.)
Der Magistrat.
gez. Mann, Bürgermeister.
Bürgerbrief für den Zimmermeister Johann Gottlob Tanneberger zu Werenzhain.

Bürger-Eid
bey der Stadt Kirchhayn.
Ich Johann Gottlob Tanneberger gelobe und schwöre hiermit zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, im Himmel und auf Erden, diesen wahren leiblichen Eid, daß ich, nachdem ich heute in die Zahl der hiesigen Bürger auf- und angenommen worden bin, dem Allerdurchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Wilhelm, Könige von Preußen etc. etc. etc., meinem allergnädigsten Könige und Herrn etc. sowohl, wie E. E. Rathe der Stadt Kirchhayn, als: dem jedesmaligen amtführenden Bürgermeister, und amtführenden Stadtrichter dieser Stadt, getreu, gewärtig und gehorsam seyn, ihre Gesetze, Statuten, oder Stadt-Ordnungen, Gebothe und Verbothe stets treulich, fest und unverbrüchlich halten, ihr Bestes und ihren Nutzen jederzeit nach allen Kräften befördern, Schaden und Nachtheil aber nach meinem besten Vermögen abwenden helfen und mich an dem Orte und in der Versammlung, wo wider den obgedachten Rath und Rathspersonen gehandelt wird, nicht finden lassen, überhaupt aber mich jederzeit also verhalten will, wie es einem frommen und rechtschaffenen Bürger geziemet und gebühret.
So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort, durch Jesum Christum, meinen Erlöser und Seligmacher, Amen!
(Mitgeteilt von L. Grasse, Werenzhain.)