Niederlausitzer Fundgrube

Der Heimatwanderer Nr. 5 und 6 / 1933

Aus dem Urbarium der Kirche zu Luckau.
Eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben v. Jhr. 1673
O. Eichler, Luckau.

Der Bürgermeister und Rat der Stadt Luckau hatte im Juni 1673 den „Kayserlich vereydigten Notario Publico“ Adolf Rudelius aus Lübben gebeten, über alle Einkünfte aus Grund und Boden der Kirche und des Hospitals zu Luckau ein Urbarium aufzusetzen. Dieser vermerkt mit Genugtuung, daß „man auf seine Person das zuverläßige Vertrauen gestellet, und ihn dabei ersuchet, er möchte mit der von Luckau überschickten Fuhre dahin kommen“. In epischer Breite erzählt nun der Notar, wie am 12. Juni um 9 Uhr vormittags in der Ratsstube der gesamte Rat erschien und der regierende Bürgermeister und Syndikus im Namen des gesamten Rats ihm den Dank für sein Erscheinen ausspricht. Darauf werden ihm alle Unterlagen über Einnahmen und Ausgaben zugestellt, um ein „gewisses und beständiges Urbarium aufzurichten“ und zwar in fünffacher Ausfertigung. Diese 5 Exemplare erhielten die Fürstliche Geheime Kammer zu Merseburg, das Fürstliche Konsistorium zu Lübben, die Kirche, das Rathaus und der Kirchenvorsteher. Die endgültige Fertigstellung hat bis zum Jahre 1681 gedauert, da viele alte Register und Kirchenrechnungen durchgeprüft werden mußten, um festzustellen, was ein jeder an barem Gelde, Zinsen, Getreide, Pächte, Zehnten und anderem mehr zu zahlen hatte. Auch wurden die Censiten aus der Stadt und aus den Dörfern vorgeladen, um mündliche Auskunft über ihre Verpflichtungen der Kirche gegenüber anzugeben. Es würde nun zu weit führen, wollte man alle die zur Abgabe Verpflichteten in Stadt und Land aufzählen. Nur Summarisches mag hervorgehoben werden. Es werden zunächst 7 Besitzer genannt, die an Pacht eine beständige Getreideabgabe an Korn und Hafer von Thomas Müllers und Christiners Aeckern (der Kirche gestiftete Grundstücke) in Höhe von einem Malter Korn (150 Liter) und einem Malter Hafer jährlich zu leisten haben. Eine weitere beständige Geldeinnahme waren die jährlichen Zinsen in der Stadt, Michaelis fällig, von den genannten Thomas Müllers und Christiners Aeckern in Höfe von 39 Gulden (=2,76 M) 5 Groschen 8 d. Geringer waren die Lehnsgelder. So betrugen die Bürgerzinsen zum S. Gotthardts Lehen 2 Gulden 14 Groschen, zum S. Pauli Lehen sogar nur 17 Groschen 6 Pfg. und aus Cantor Lehen 4 Gulden 7 Groschen 3 Pfg. Ausgeliehene Gelder brachten 3 Gulden 12 Groschen 9 Pfg.
Von den vielerlei Ausgaben, die die Kirche hat, seien nur die für die
„Besoldung der Kirchen- und Schulbedienten“
herausgenommen. Sie sprechen eine beredte Sprache.

Ausgabe an jährlicher Ordinarbesoldung.
1. Der Herr Pastor Prim. und Inspectoris bekommt an Geld: 120 Gulden, dazu 13 Gulden Holzgeld, 2 Gulden Legatengeld, 2 Gulden Heugeld, 1 Gulden 9 Groschen Schwertschock von der Kapelle und 6 Groschen Wachsgeld, zusammen 139 Gulden 9 Groschen bar, dazu 4 Malter Korn, 3 Malter Korn vom Kapellenamt und 3 Malter Hafer, dazu 2 Hühner, 1 Bund Flachs und eine Mandel Eier.
2. Der Praeentor in der Kapelle bekam für seine Mühe des Präcinierens wegen an Geld 1 Gulden 9 Groschen Schwertschock, 6 Groschen Wachsgeld, an Geteide 3 Malter Korn, 3 Malter Hafer, 2 Hühner, ein Bund Flachs und eine Mandel Eier.
Dieses Amt versah unter den Geistlichen und Schulbedienten (ausgenommen der Rector scholae) immer der Aelteste, der obige Einnahme neben seiner Ordinarbesoldung als „beneficium“ hatte.
3. Der Archidiaconus bekam an Geld 60 Gulden, dazu 11 Gulden 9 Groschen Holzgeld, 2 Gulden Legatengeld, 1 Gulden 9 Groschen Schwertschock und 6 Groschen Wachsgeld, zusammen 75 Gulden 3 Groschen. An Getreide kam hinzu 3 Malter Korn und 3 Malter Hafer, weiterhin auch 3 Hühner, ein Bund Flachs und eine Mandel Eier.
4. Der Sub-Diakonus bekam von der Kirche 2 Gulden Legatengeld, 1 Gulden 9 Groschen Schwertschock, 6 Groschen Wachsgeld und aus der Hospital-Einnahme 40 Gulden als Besoldung, 9 Gulden 3 Groschen Holzgeld und 1 Malter Korn. Dazu kam von der Kapelle 3 Malter Korn, 3 Malter Hafer, zwei Hühner, 1 Bund Flachs und eine Mandel Eier.
5. Der Kirchenvorsteher bekam an Geld 10 Gulden, 1 Malter 6 Scheffel Korn, 1 Malter 6 Scheffel Hafer, dazu 6 Hühner, 2 Gänse, 4 Mandeln Eier und 4 Bündlein Flachs.
6. Der Rector der Schule bekam 60 Gulden, dazu 6 Gulden Holzgeld und 2 Malter Korn.
7. Der Konrector erhielt 25 Gulden, 4 Gulden 12 Groschen Holzgeld, 1 Gulden Schwertschock, 6 Groschen Wachsgeld und 12 Groschen aus dem Sturm`schen Legat. An Getreide erhielt er 3 Malter Korn und 3 Malter Hafer, zwei Hühner, ein Bund Flachs und eine Mandel Eier.
8. Der Cantor bekam 25 Gulden, 5 Gulden 15 Groschen Holzgeld, 1 Gulden 9 Groschen Schwertschock, 6 Groschen Wachsgeld, dazu an Getreide 3 Malter Korn und 3 Malter Hafer, 2 Hühner, 1 Bund Flachs und eine Mandel Eier und Einkünfte von einer Brautmesse und vom Begräbnis.
9. Der Baccalaureus erhielt die geringe Besoldung von 9 Gulden 3 Groschen, dazu 4 Gulden 12 Groschen Holzgeld, 1 Gulden 9 Groschen Schwertschock und 6 Groschen Wachsgeld. An Getreide wurden ihm 3 Malter Korn und 3 Malter Hafer gegeben, dazu 2 Hühner, ein Bund Flachs und eine Mandel Eier.
10. Der Auditor daselbe an Geld und Naturalien als der Baccalaureus.
11. Der Organist hatte eine bessere Einnahme, nämlich 50 Gulden, 5 Gulden Holzgeld und 3 Malter Korn.
12. Der Jungfer Schulmeister bekam 12 Gulden, dazu 4 Gulden 12 Groschen Holzgeld, 2 Gulden Lichtgeld und 1 Malter 6 Scheffel Korn.
13. Der Kunstpfeifer erhielt 10 Gulden und 1 Malter Korn von der Kirche.
14. Die zwei Kirchenväter bekamen beide zusammen 12 Gulden, 1 Malter Korn und 1 Malter Hafer, dazu ein jeder 2 Hühner, ein Bund Flachs und eine Mandel Eier.
15. Der Küster wurde mit folgendem abgegolten: 14 Gulden 18 Groschen, 1 Gulden 3 Groschen Schmiergeld für die Glocken, 6 Groschen Wachsgeld, 16 Groschen für Kohle zum Backen der Hostien, 12 Groschen die Kirche durch und durch quartaliter und nach Abnehmung der Maien zu kehren, dazu 1 Malter 6 Scheffel Korn vom Geläute.
16. Der Seigersteller (Uhrsteller) erhielt 16 Groschen Schmiergeld für die Uhr und 9 Scheffel Korn als Besoldung.
17. Der Calcante bei der Orgel wurde mit 4 Gulden, 12 Groschen Schuhgeld und 4 Scheffel Korn bezahlt.
18. Der Kirchenvoigt bekam 4 Gulden, 1 Gulden Hausmiete und 8 Scheffel Korn.
19. Der Gerichtsdiener, der in der Kirche Achtung geben mußte, das unnütze Gesinde zu stillen (zur Ruhe zu verweisen), auch die Hunde auszutreiben, erhielt für diese Verrichtung 1 Gulden und 9 Groschen.